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Türöffnungen rund um die Uhr

Rauchwarnmelder prüfen

Rauchwarnmelder sind in Niedersachsen in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren vorgeschrieben. Damit sie im Ernstfall auch auslösen, sieht die DIN 14676-1 eine Prüfung und Wartung etwa einmal im Jahr vor, festgehalten in einem Protokoll.

Um die Betriebsbereitschaft kümmern sich nach der Niedersächsischen Bauordnung die Bewohner, außer der Eigentümer übernimmt das selbst. Viele Vermieter und Verwaltungen machen genau das, weil sie dann wissen, dass es erledigt ist.

KI-BildWeißer Rauchwarnmelder an der Decke eines Treppenhauses, davor ein Treppengeländer

Im Einzelnen

Was geprüft wird

Sichtprüfung auf Beschädigung und Verschmutzung, freie Raucheindringöffnungen, Funktionsprüfung mit Alarm, Zustand der Batterie und ob im Umkreis von 50 Zentimetern nichts im Weg ist. Alles nach DIN 14676-1.

Protokoll

Sie bekommen ein Protokoll mit Datum, Standort jedes Melders und Ergebnis. So ist jederzeit nachvollziehbar, wann welcher Melder geprüft wurde.

Wenn niemand öffnet

Nicht jeder Mieter ist beim ersten Termin zu Hause. Nicht erreichte Wohnungen stehen im Protokoll, einen zweiten Termin stimmen wir ab.

Ein Termin für das ganze Haus

Bei Mehrfamilienhäusern lohnt sich ein gemeinsamer Termin für alle Wohnungen, rechtzeitig angekündigt. Das spart Ihnen die Abstimmung mit jedem einzelnen Mieter.

Kohlenmonoxidmelder gleich mit

Wo eine Gastherme, ein Kamin oder ein Ofen steht, ist ein Kohlenmonoxidmelder sinnvoll. Kohlenmonoxid riecht man nicht, und ein Rauchwarnmelder erkennt es nicht. Wo noch keiner hängt, baue ich ihn ein. Wenn ich ohnehin in der Wohnung bin, prüfe ich beide Melder im selben Durchgang.

HinweisRauchwarnmelder: Prüfung und Wartung nach DIN 14676-1, Qualifikation gemäß DIN 14676-2. Kohlenmonoxidmelder: Installation, Funktionskontrolle und Wartung unter Berücksichtigung der DIN EN 50291 und DIN EN 50292.

Beratung dazu gibt es werktags zwischen 8 und 18 Uhr.

Termin anfragen

Fragen zu Rauchwarnmelder prüfen

Wie oft sollten Rauchwarnmelder geprüft werden?

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Die DIN 14676-1 sieht eine Prüfung und Wartung im Abstand von zwölf Monaten vor, mit einem Spielraum von drei Monaten in beide Richtungen. In der Praxis prüft man deshalb einmal im Jahr im selben Zeitraum.

Wer ist dafür zuständig?

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In Niedersachsen muss der Eigentümer die Melder einbauen. Für die Betriebsbereitschaft sind die Bewohner zuständig, es sei denn, der Eigentümer übernimmt das selbst. Viele Vermieter tun das, damit Wartung und Protokoll in einer Hand liegen. Im Einzelfall ersetzt das keine Rechtsberatung.

Was kostet die Prüfung?

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Das hängt davon ab, wie viele Melder und Wohnungen es sind. Den Preis nenne ich Ihnen nach einem Blick auf die Objektliste, und zwar bevor ich anfange.

Prüfen Sie auch Kohlenmonoxidmelder?

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Ja, Installation, Funktionskontrolle und Wartung unter Berücksichtigung der DIN EN 50291 und DIN EN 50292. Wo eine Gastherme, ein Kamin oder ein Gasherd steht, ist ein Kohlenmonoxidmelder sinnvoll. Die Prüfung läuft im selben Termin mit, dafür muss niemand zweimal aufschließen.

Tauschen Sie auch defekte Melder?

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Ja. Ist ein Gerät defekt oder am Ende seiner Lebensdauer, steht das im Protokoll, und ich tausche es auf Wunsch gleich mit. Rauchwarnmelder werden in der Regel nach zehn Jahren ersetzt.

Weitere Leistungen